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Angaben gemäß § 5 TMG:

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Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: André Werner, Jörg Lappöhn
Registergericht: München
Handelsregisternummer: HRB 19 39 38
Umsatzsteuernummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 143 156 51019
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: André Werner

Allgemeine Nutzungsbedingungen
Die hier abrufbaren Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die rechtlichen Hinweise sind unverbindlich und daher nicht rechtsbindend. Diese haben vielmehr einen informativen Charakter, ohne dass für die Richtigkeit Gewähr übernommen wird.

Information nach § 16 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Das Vergütungssystem ist angemessen, transparent und auf die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet. Das Vergütungssystem ist Bestandteil des Risikomanagements und wird jährlich auf Angemessenheit geprüft und bei Bedarf angepasst.

Die besonderen Anforderungen nach den §§ 18 bis 26 InstitutsVergV sind nicht anzuwenden, da das Unternehmen aufgrund Größe, Bilanzsumme und Art der Geschäftstätigkeit im Sinne der Verordnung nicht zu den bedeutenden Unternehmen gehört.

Das Vergütungssystem ist so ausgerichtet, dass negative Anreize für die Gesellschafter und Mitarbeiter zur Eingehung unverhältnismäßiger Risiken vermieden werden. Zur Vermeidung negativer Anreize in Zusammenhang mit der Vergütung gelten folgende Grundsätze:

Das Vergütungssystem der Gesellschafter und Mitarbeiter ist so ausgestaltet, dass keine signifikante Abhängigkeit von einer variablen Vergütung besteht.

Im Rahmen von Arbeitsverträgen werden keine Abfindungsansprüche vertraglich festgelegt, auf die trotz individueller negativer Erfolgsbeiträge ein der Höhe nach unveränderter Anspruch besteht.

Die Geschäftsführung erhält ein festes, in 12 Monatsraten zu zahlendes Gehalt sowie ggf. eine erfolgsabhängige Tantieme.

Sonstige beschäftigte Mitarbeiter erhalten ausschließlich ein festes Gehalt. Die Geschäftsführung kann darüber hinaus aufgrund eines erfolgreichen Geschäftsjahres beschließen, Sonderzahlungen an die Mitarbeiter und Aushilfen zur Auszahlung zu bringen. Die Höhe der Sonderzahlungen für den einzelnen Mitarbeiter wird auf Basis einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Ein vertraglicher Anspruch auf solche Sonderzahlungen besteht nicht.

Es sind insgesamt 3 Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleitung und Aushilfen) beschäftigt. Alle Mitarbeiter unterlagen dem oben skizzierten Vergütungssystem. Der Gesamtbetrag der gezahlten Vergütungen kann der Gewinn- und Verlustrechnung, Posten Nr. 7 a) Löhne und Gehälter entnommen werden.

Auf eine Offenlegung detaillierterer Angaben wird aufgrund der geringen betroffenen Personenzahl und der Wahrung des Wesentlichkeits- und Datenschutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes nach § 16 Abs. 2 InstitutsVergV verzichtet.

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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