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OffenlegungsVO

Veröffentlichungspflichten nach der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffenlegungsVO)

Die LaRoute GmbH ist als eine Wertpapierfirma, die Portfolioverwaltung erbringt, ein Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Offenlegungsverordnung und unterliegt daher der Pflicht zur Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen.

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Im Rahmen ihres Investmentprozesses hält die Gesellschaft unter Beachtung der jeweiligen Anlagestrategie für die von ihr verwalteten Portfolien alle gesetzlichen Vorgaben zur Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsrisikos ein. Hierzu kann die Gesellschaft neben eigenem Research auch Daten oder Bewertungen von sogenannten ESG-Datenprovidern verwenden. Sofern in diesem Rahmen für ein Portfolio wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken erkannt werden, werden diese bewertet und im weiteren Investmentprozess berücksichtigt. Für den geplanten Erwerb eines Zielfonds wird gegebenenfalls anhand dessen Verkaufsprospekts geprüft, ob das Management des Zielfonds Nachhaltigkeitsrisiken in seinem Investmentprozess berücksichtigt. Erscheint ein identifiziertes Nachhaltigkeitsrisiko einer geplanten Investition von seiner Art oder seinem Umfang her für das jeweilige Portfolio nicht mehr tragbar, so sieht die Gesellschaft von dessen Erwerb für das verwaltete Portfolio ab. Bereits erworbene Investition werden bei Identifizierung eines nicht mehr tragbaren Nachhaltigkeitsrisikos veräußert.

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Auf Grund der Verschiedenheit der Investmentansätze für die von der Gesellschaft verwalteten Portfolien hat die Gesellschaft noch kein einheitlich anwendbares Verfahren implementiert, um nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen; eine derartige Berücksichtigung erfolgt daher derzeit nicht. Die Gesellschaft überlegt jedoch, ob und inwieweit künftig Verfahren zur Berücksichtigung derartiger Auswirkungen implementiert und angewendet werden sollen.

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütungspolitik der Gesellschaft steht im Einklang mit der oben beschriebenen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Diese Berücksichtigung ist Bestandteil der von den dafür verantwortlichen Mitarbeitern als relevante Regelung zu beachtenden Pre-Investment Policy.